Steuerberatungsgesellschaft
Strobel und Sorg PartGmbB
Hähnlehofstraße 22
88250 Weingarten
Tel.: 0751-36165-0
Fax: 0751-36165-50
Honorare

Im Interesse unsere Mandanten wollen wir unsere Gebühren so weit wie möglich transparent und planbar machen.

Vergütungsverordnung - warum?

Die Steuerberatervergütungsverordnung dient nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem dem Verbraucherschutz. Sie sorgt für Transparenz, da sie festschreibt, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Da alle Einzelleistungen in der Rechnung aufgeführt werden müssen, kann der Mandant deutlich ersehen, welche Arbeitsleistungen der Steuerberater erbracht hat und wie sich das Gesamthonorar zusammensetzt.

Damit erlaubt die Steuerberatervergütungsverordnung eine umfassende Kostenkontrolle. Die Rechnung eines Steuerberaters kann durch den Mandanten, aber auch durch Gerichte und Kammern auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert werden.

In welchen Fällen gilt die Steuerberatervergütungsverordnung?

Die Steuerberatervergütungsverordnung bezieht sich auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Was dazu gehört ist in § 33 des Steuerberatungsgesetzes eindeutig geregelt. Dies sind die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Weitere Leistungen des Steuerberaters können zum Beispiel die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker und auch die betriebswirtschaftliche Beratung sein. Für diese so genannten "vereinbare Tätigkeiten" gibt es teilweise spezielle gesetzliche Regelungen, teilweise müssen diese Leistungen individuell vereinbart werden.

Wie wird die Vergütung berechnet - welche Kriterien gelten für die Ermittlung der Gebühren?

Grundsätzlich richten sich die zu errechnenden Gebühren nach vier Kriterien:

  • der Bedeutung der Angelegenheit des steuerlichen Vorganges
  • dem Umfang der zu erledigenden Arbeiten und
  • der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgaben und
  • den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten

Daneben kann in bestimmten Fällen das Haftungsrisiko des Steuerberaters zu berücksichtigen sein.

Es gibt die Unterscheidung in Wertgebühr und Zeitgebühr.

Die Erstere richtet sich - vereinfacht gesagt - nach der Höhe der steuerrelevanten Summe, die Gegenstand der Bearbeitung ist und wird nach den Tabellen A bis E der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet.

Die Anwendung der Zeitgebühr von 30 Euro bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde ist auf eine geringe Anzahl von Tatbeständen beschränkt, die in der Vergütungsverordnung einzeln aufgezählt sind.

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin auch Anspruch auf Auslagenersatz. Das sind vor allem Entgelte für Porto- und Telekommunikationsdienstleistungen z.B. Auslagen für umfangreiche Schreibarbeiten und eventuell erforderliche Reisekosten.

In besonderen Fällen, z. B. bei einem extrem hohen Schwierigkeitsgrad der zu bearbeitenden steuerlichen Angelegenheit, kann der Berater auch eine von der Steuerberatervergütungsverordnung abweichende Vergütung mit seinem Mandanten vereinbaren. Eine derartige Vereinbarung muss jedoch schriftlich getroffen werden, um Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Auch gibt es die Möglichkeit einer Pauschalierung der Gesamtleistungen, wenn der Arbeitsumfang ebenfalls schriftlich definiert wird.

Lohnbuchhaltung

Bezeichnung Abrechnung EUR
Anmeldung eines Arbeitnehmers netto pro Arbeitnehmer 18,00 *
laufende Lohnbuchhaltung
• Führen der Lohnkonten
• Erstellen eines Lohnjournals
• Erstellen von Zahlungsträgern bzw. Datenträgeraustausch an die Bank
• Anmeldung der Sozialversicherung
• Anmeldung der Lohnsteuer
Auf Grund der sich immer wieder ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir die Dienstleistung „Lohn“ nur individuell anbieten. Mindestbetrag je Abrechnung. 15,00 *
Meldungen an die Berufsgenossenschaft
• als Zusatzleistung
nach Zeitaufwand 80,00
A1-Bescheinigung netto pro Arbeitnehmer 15,00
Arbeitsbescheinigungen
• als Zusatzleistung
netto pro Arbeitnehmer 15,00
Entgeltersatzleistungen netto pro Arbeitnehmer 15,00
Erstellung von Lohnfortzahlungserstattungsanträgen
• als Zusatzleistung
netto pro Arbeitnehmer 15,00
Mitwirkung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung oder der Berufsgenossenschaft nach Zeitaufwand 80,00-120,00 EUR/Stunde
Bereitstellung eines elektronischen Datenzugriffes pauschal 51,00
Einrichtung Lohnbuchhaltung pauschal 250,00
Anlage PKW mit DAT-Schwacke-Abfrage pauschal 30,00

* Richtwert. Honorar nach Vereinbarung bzw. Angebot.

Jahresabschluss / Einnahmen-Überschuss-Rechung

Bezeichnung Abrechnung EUR
Jahresabschluss / Einnahmen-Überschuss-Rechnung
• Erstellung der Gewinnermittlung
• Anfertigung eines Erläuterungsberichtes
• Vorjahresvergleich
• Bilanzbesprechung mit Schwerpunkt auf der Zukunftsorientierung des Unternehmens
• Anhang
• Offenlegung
• E-Bilanz
Gegenstandswert nach StBVV --

Steuererklärungen

Bezeichnung Abrechnung EUR
gesonderte Feststellungserklärung (sofern an einer Einkunftsart mehrere Steuerpflichtige beteiligt sind) Gegenstandswert nach StBVV --
Einkommensteuererklärung Gegenstandswert nach StBVV --
Körperschaftsteuererklärung Gegenstandswert nach StBVV --
Umsatzsteuererklärung Gegenstandswert nach StBVV --
Erbschaft- / Schenkungsteuererklärung Gegenstandswert nach StBVV --
Prüfung der Steuerbescheide und Einlegen von Einsprüchen nach Zeitaufwand 80,00-120,00/Stunde
Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
steueroptimale Beratung bei Finanzvermögen und Immobilien nach Zeitaufwand 120,00/Stunde

Finanzbuchhaltung

Bezeichnung Abrechnung EUR
Finanzbuchhaltung
• laufende Finanzbuchhaltung
• Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung
• Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
• Datenübermittlung an das Finanzamt
• ggf. Buchführung anhand digitaler Belege, erweiterbar um die Komponente „Unternehmen Online“ (mit Zahlungsverkehr, Lohn-Vorerfassung, Kassenbuch Online, OCR-Erkennung, Belegarchiv, OPOS und Online-Auswertung über gesicherten Internetzugang)
Offene-Posten-Buchhaltung
Gegenstandswert nach StBVV --
Erstellung von Mahnungen
• für die ersten 10 Mahnungen pro Auswertungsperiode
pauschal 10,00
• je weitere Mahnung nach individueller Vereinbarung --
Quartalsbesprechungen nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Plan-BWA nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Hochrechnung der zu erwartenden Steuerlast nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Kostenstellenrechnung Gegenstandswert nach StBVV --
Einrichtung einer Kostenrechnung Honorar nach Vereinbarung --
Support
• Einrichtung der Finanzbuchhaltung
pauschal 250,00
Einrichtung Unternehmen online pauschal 250,00

Sonstige Dienstleistungen

Bezeichnung Abrechnung EUR
Unterstützung im Bereich EDV nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Unternehmensbewertung nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Rechtsformwahl nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
laufende Betreuung in der Gründungsphase nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Planungsrechnung bestehend aus Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung nach Zeitaufwand 120,00/Stunde
Gutachten nach Zeitaufwand 180,00/Stunde
Unterlagen Gründerzuschuss inkl. aller Nebenrechnungen und Stellungnahmen pro Stück 280,00
EDV-Schulung zur Programmnutzung nach Zeitaufwand/Tagessatz nach Vereinbarung